Landesministerium ermöglicht Fragezeichen hinter Abrisserlaubnis für Pforzheims Technisches Rathaus
Pforzheim. In Sachen altes Technisches Rathaus liegt ein Schreiben des baden-württembergischen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen auf eine Anfrage des Pforzheimer FDP-Politikers Hans-Ulrich Rülke zum geplanten Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes im Zuge des Projekts Schlossberghöfe/Innenstadt Ost vor. Es besagt, dass auch eine erteilte Abrissgenehmigung widerrufen werden kann. Rülke will dies nun erreichen. Offen ist, ob die im Vergleich zur früheren Planung vorgesehene Reduzierung der Handels- und Parkfläche an dieser Stelle für eine Neugewichtung in der Abwägung zwischen Denkmalschutz und Stadtentwicklung ausreicht.
Im Kern geht es um folgende Frage: Ist die Grundlage für die Genehmigung zum Abriss des denkmalgeschützten Technischen Rathauses entfallen? Sie war 2021 nach einem vergeblichen Anlauf schließlich von der höheren Denkmalschutzbehörde erteilt worden. Ausschlaggebender Grund: Die Stadt Pforzheim hatte auf die Bedeutung der geplanten Neubebauung und des gesamten Vorhabens Innenstadt Ost für die Stadtentwicklung und hierbei besonders die wirtschaftliche Entwicklung der Innenstadt verwiesen. Nun führt die geringe Nachfrage nach Einzelhandelsfläche zu Umplanungen in dem fraglichen Gebäude – eine statt zwei Laden-Etagen, eine statt zwei unterirdischen Tiefgaragen-Etagen. Ist das Vorhaben damit von seiner Bedeutung her noch wichtig genug, um es weiterhin über den Denkmalschutz zu stellen? Oder muss dies neu abgewogen werden?
Genau damit hatte sich der Pforzheimer FDP-Landtagsabgeordnete und -Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke auf Bitte seines Pforzheimer Stadtratskollegen Axel Baumbusch (Grüne Liste) im Wege einer kleinen Landtagsanfrage an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen – kurz: Bauministerium – des Landes Baden-Württemberg gewandt. Noch kurz vor Weihnachten kam nun die Antwort, wie Rülke in einer Pressemitteilung bekannt gibt.
Das Ministerium schreibt laut Rülke dazu, dieser „begünstigende Verwaltungsakt“ könne „ganz oder teilweise“ in „Zukunft widerrufen“ werden. In der von ihm angefügten Antwort heißt es: Ein solcher Genehmigungsbescheid dürfe, „auch nachdem er unanfechtbar geworden ist“, zurückgenommen werden. Ob dies geschehe, lasse sich im Moment nicht abschließend entscheiden, so Rülke. Ein Passus im Ministeriumsschreiben könnte darauf hindeuten, dass dies nicht erfolgt: „Charakterveränderungen der geplanten Nutzung werden nicht als ausreichend erachtet.“ Allerdings bedarf auch dies genauer Prüfung. Der FDP-Mann kündigte an, eine Befassung der Landesbehörden mit dem Ziel eines Widerrufs der Abbruchgenehmigung zu verlangen.
Auf seinen Antrag hin hatte der Gemeinderat diese Woche gegen den Widerstand der Rathausspitze dafür gestimmt, über die geplanten Änderungen am Projekt mitentscheiden zu dürfen. Die Vorlage hierzu werde er dem Ministerium in diesem Zusammenhang weiterleiten, so Rülke. Das Ministerium wirft auch die Frage von Schadensersatz für Investor Ten Brinke auf, falls dieser sein Vorhaben nicht wie geplant umsetzen könne. Das Rathaus und Befürworter des Projekts hatten dies ebenfalls getan. Rülke zweifelt daran: Wirtschaftlicher Schaden lasse sich vom Investor nicht ohne weiteres belegen, da sich ja große Teile der Handelsfläche als nicht vermietbar erwiesen hätten.
