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Enzkreis -  23.03.2020
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Nach Attacken auf Nachbarn: 57-Jährige muss nicht in Psychiatrie

Enzkreis. „Wir haben es nicht mit einer Straftäterin, sondern einer Kranken zu tun“, stellte der Vorsitzende Richter Andreas Heidrich klar. Deshalb konnte eine 57-Jährige aus dem Enzkreis für ihre Taten nicht belangt werden. Die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim setzte eine zuvor anvisierte, stationäre psychologische Unterbringung auf Bewährung aus.

Der Frau wurde vorgeworfen, eine Nachbarsfamilie mehrfach beleidigt, unter anderem einen Wäscheständer geworfen und einen Nachbarn mit einem Gehstock angegriffen zu haben. Während nach den ersten beiden Verhandlungstagen eine Einweisung in eine Psychiatrie durchaus in Betracht kam, wendete sich am dritten Verhandlungstag das Blatt, als eine behandelnde Ärztin unter einer regelmäßigen Einnahme des Medikaments von einer Besserung des Zustands der Angeklagten sprach. Dies bestätigte der psychiatrische Sachvollständige.

Mehr über das Urteil lesen Sie am Dienstag, 24. März, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: meis