Nebenklage kritisiert mögliche Einstellung im Helios-Brandprozess scharf
Pforzheim. Im Prozess um den Tod eines verbrannten Patienten im Helios-Klinikum Pforzheim wächst der Widerstand gegen eine mögliche Einstellung des Verfahrens. Der Nebenklagevertreter der Hinterbliebenen, Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, hat in einem Schriftsatz an das Karlsruher Landgericht deutliche Kritik am Vorgehen von Gericht und Staatsanwaltschaft geübt.
Am fünften Verhandlungstag hatte die Schwurgerichtskammer einen sogenannten rechtlichen Hinweis erteilt. Demnach regt das Gericht an, das Verfahren gegen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte gegen Zahlung eines Monatsgehalts einzustellen. Die Geldauflage soll an einen Jugendhilfeverein in Karlsruhe gehen. Voraussetzung wäre die Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten. Eine angeklagte Krankenschwester hat dem bereits zugestimmt. An diesem Donnerstag um 14 Uhr wird der Prozess fortgesetzt und möglicherweise entschieden, ob das Verfahren eingestellt wird.
Nach vorläufiger Einschätzung der Kammer bestehe zwar ein hinreichender Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen, weil ein fixierter Patient nicht wie vorgeschrieben eins zu eins überwacht worden sei. Zugleich bewertet das Gericht die individuelle Schuld der Angeklagten als gering. Der schwerwiegendere Vorwurf der Freiheitsberaubung mit Todesfolge habe sich nach bisheriger Beweisaufnahme nicht bestätigt.
Der Nebenklagevertreter der Familie widerspricht der Einschätzung des Gerichts deutlich. In seinem Schriftsatz argumentiert Schneider-Addae-Mensah, eine Einstellung des Verfahrens verbiete sich bereits aus formalen Gründen. Angeklagt sei ein Verbrechen, nämlich Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Eine Einstellung wegen „geringer Schuld“ sei nach dem Gesetz jedoch nur bei Vergehen möglich.
„Beide Ärzte haben sich nach vorläufiger Würdigung dieses Verbrechens strafbar gemacht, die beiden Pflegerinnen der Beihilfe dazu“, schreibt der Anwalt.
Zudem erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Prozessführung. Während der gesamten Hauptverhandlung habe er den Eindruck gewonnen, „dass der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Vorsitzende Richter Anklage und Verfahren nur halbherzig betrieben haben“. Ihn beschleiche der Verdacht, „dass hier das Prinzip gilt, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Systemische Verantwortliche würden nicht ausreichend verfolgt, „selbst dann nicht, wenn die geschädigten Bürger grausam zu Tode kommen“.
Der Fall geht auf den 2. Mai 2023 zurück. Der 58-jährige Thomas K. war stark alkoholisiert in die Notaufnahme der Helios-Klinik eingeliefert worden. Nach einem Zwischenfall wurde er an Händen, Füßen und Bauch fixiert. Eine gesetzlich vorgeschriebene permanente Überwachung erfolgte nicht. Stunden später setzte sich der Mann nach bisherigen Erkenntnissen bei einem Befreiungsversuch mit einem Feuerzeug aus seiner Kleidung selbst in Brand und starb in den Flammen.
Der Anwalt verweist in diesem Zuge auch auf die Folgen für die Familie. Seine Mandanten seien „psychisch und somatisch stark tangiert“, ein Sohn des Verstorbenen befinde sich inzwischen in stationärer Behandlung. Die Witwe, bei jedem Prozesstag anwesend, immer gegenüber den Angeklagten, sei in psychologischer Behandlung.
Sollte das Verfahren tatsächlich eingestellt werden, kündigt Schneider-Addae-Mensah weitere Schritte an. Er erwäge straf-, dienst- und zivilrechtliche Maßnahmen gegen die Angeklagten, das Klinikum, Mitglieder der Schwurgerichtskammer sowie den zuständigen Staatsanwalt.
Mehrere Zeugen hatten im Prozess von Personalmangel, hoher Arbeitsbelastung und unklaren Abläufen in der Notaufnahme berichtet. Vorschriften zur Fixierung – etwa die Benachrichtigung eines Richters nach 30 Minuten sowie eine permanente Beobachtung – seien im Klinikalltag teils nicht umgesetzt worden.
Ob es im Helios-Verfahren tatsächlich zu einer Einstellung kommt, ist noch offen. Mindestens eine der angeklagten Pflegekräfte hat das Angebot des Gerichts bereits angenommen, die übrigen Angeklagten wollen sich noch beraten.
