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Pforzheim -  08.10.2026
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Oralsex in Pforzheims Fußgängerzone? Prozess in Pforzheim nimmt unerwartete Wendung

Pforzheim. Erregung öffentlichen Ärgernisses: Die Beteiligte streitet vor Gericht das Geschehen ab und verweist auf ihre desolate psychische Verfassung und eine jahrzehntelange Vorgeschichte als Opfer sexualisierter Gewalt. Der Mittäter ist als Zeuge geladen, erscheint zunächst nicht zum Prozess und kann kaum Deutsch.

In der Pforzheimer Fußgängerzone soll sich das Ganze abgespielt haben.
In der Pforzheimer Fußgängerzone soll sich das Ganze abgespielt haben. Foto: Moritz (Archiv)

Die naheliegende Frage an diesem Donnerstagmorgen im Amtsgericht Pforzheim stellen sich die Pressevertreter hinten im Saal, nicht das Gericht: Worin liegt hier das Interesse der Allgemeinheit an einer Strafverfolgung? Angeklagt wegen sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit – strafbar als Erregung öffentlichen Ärgernisses – ist eine Frau, bis zur Stirn tätowiert und üppig gepierct.

Die Mitfünfzigerin berichtet von langjährigen regelmäßigen Aufenthalten im Zentrum für Psychiatrie in Hirsau. Sie soll Mitte Juli auf einer Bank in der Fußgängerzone nahe der Skulptur des „Dicken“ mit einem von zwei neben ihr sitzenden Männern erst gekuschelt, dann intime Küsse ausgetauscht und ihn schließlich mit dem Mund befriedigt haben – oder dies zumindest versucht haben.

Der beteiligte Mann, polnischer Staatsbürger, ist in einem getrennten Verfahren angeklagt und diesmal als Zeuge geladen. Er erscheint allerdings erst, als das Verfahren auf Vorschlag von Richter Patrick Stemler ausgesetzt ist.

Strafe akzeptiert, Vorwurf nicht

Zustande gekommen ist es nur, weil beide Angeklagte dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen sind. Die Frau wäre dazu gerne bereit gewesen: 600 Euro im Tierheim abzuarbeiten – „da hätte ich mal etwas Sinnvolles zu tun“, sagt sie. Ihr Leben schildert sie offen: die Aufenthalte in Hirsau wegen chronischer Suizidgefahr und eines gestörten Verhältnisses zum eigenen Körper nach frühkindlichen Missbrauchs- und später wiederholten Vergewaltigungserfahrungen. Ihr Mann sei vor vier Jahren gestorben, habe aber schon fünf Jahre zuvor das gemeinsame Bett gemieden. An Sex habe sie kein Interesse mehr, und wenn, dann keinesfalls in der Öffentlichkeit. An dem fraglichen Tag habe sie eher schlichte körperliche Zärtlichkeit gesucht und den Angeklagten erst am Leopoldplatz kennengelernt. Die PZ hatte über den Vorfall berichtet – es sei reichlich Alkohol im Spiel gewesen, auch bei einem weiteren anwesenden Osteuropäer. Zu der beschriebenen sexuellen Handlung sei es nicht gekommen: Ihre dritten Zähne verhinderten ein größeres Öffnen ihres Mundes, wie es angesichts des Körperbaus des Angeklagten erforderlich gewesen wäre. Das habe sie bei weiteren Treffen gesehen. Dabei lernte sie den Mann näher kennen, der im Eutinger Tal wohne, sich aber oft bei seiner Ex-Frau aufhalte. Er spreche sehr schlecht Deutsch, könne die Sprache weder lesen noch schreiben und sei stark sehbehindert. Sie habe sich zeitweise um ihn gekümmert, bis er zu seiner Ex zurückgekehrt sei.

Richter: Nicht ohne Übersetzer

Die Schilderung erklärt für den Richter immerhin, warum der Mann zu seinen Gerichtsverhandlungen – neben der aktuellen Sache offenbar noch Eigentums- und Straßenverkehrsdelikte – nicht erschienen sei. Er habe wohl die Vorladungen nicht lesen können. Rechtssichere Verfahren gegen ihn seien ohne Dolmetscher und Pflichtverteidiger vermutlich gar nicht möglich. Stemlers Vorschlag, das Verfahren vor der Zeugenvernehmung auszusetzen und den Sachverhalt aufzuarbeiten, stimmt die Staatsanwaltschaft zu. Die ohne Anwalt erschienene Angeklagte widerspricht nicht. Als die Verhandlung bereits geschlossen ist, kommt der Mann doch und bestätigt dem Gericht trotz sprachlicher Hürden immerhin seine Adresse, an die eine Ladung gehen kann. Seine Frau begleitet ihn. „Augen auf bei der Partnerwahl“, kommentiert die Angeklagte. Fortsetzungen dürften folgen.

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