Pedelec kontra Rennrad: E-Motor-Radler schwankt bei Unfallaufnahme
Neuenbürg. Manchmal kann der Gesetzgeber auch großzügig sein. Bis zu 1,6 Promille Blutalkohgehalt kann man sich erlauben, wenn man ohne Ausfallerscheinungen mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist. Problematisch wird es jedoch dann, wenn man ein Fahrrad mit Elektromotor-Unterstützung fährt und in einen Unfall verwickelt wird, so wie der 54-jährige Pedelec-Fahrer am Montagabend in Neuenbürg, der ausgerechnet mit einem Rennradfahrer kollidiert ist.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen fuhr der 54-Jährige um 19.15 Uhr mit seinem Pedelec auf der Rathausstraße in Richtung Gerichtsgasse. Als er die Wildbader Straße überquerte, hat er wohl den von rechts kommenden 31-jährigen Rennradfahrer übersehen. Beim Zusammenstoß stürzten beide Radfahrer, die leicht verletzt wurden.
Nicht nur, dass der 54-Jährige offenbar nicht mehr ganz sicher mit dem Zweirad umgehen konnte, bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass er schwankte und nach Alkohol roch. Ein Alkoholvortest ergab einen Wert von über einem Promille. Und damit könnte der Führerschein in Gefahr sein, denn wie beim Auto gilt auch für Fahrräder, dass ab 0,3 Promille und vorliegenden Ausfallerscheinungen des Fahrers eine alkoholische Beeinflussung wahrscheinlich der Unfallablauf geprägt hat. Der Pedelec-Fahrer musste vom Rettungsdienst zur Behandlung seiner Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden und dort außerdem eine Blutprobe abgeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung.