Penny in Keltern will mehr Verkaufsfläche
Keltern. Auch wenn das Anliegen des Unternehmens nach mehr Verkaufsfläche für den Markt an der Grenzsägmühle auf Niebelsbacher Markung im Kelterner Gemeinderat nicht für kontroverse Diskussionen gesorgt und das Gremium einmütig passiert hat, ist noch längst nichts in trockenen Tüchern.
Bürgermeister Steffen Bochinger konkretisierte die Herausforderung für das Unternehmen in einem Satz: „Auch in der Vergangenheit war das schon schwierig.“ Bochinger spielte damit auf Vergrößerungswünsche in der Vergangenheit an. Vor Jahren war das alte Gebäude dem heutigen, modernen Präsentationsbau gewichen. Doch trotz positivem GMA-Gutachten waren seinerzeit die Wunschvorstellungen bei der Verkaufsfläche nicht vollumfänglich auf das Wohlwollen des Regionalverbandes gestoßen.
Frage nach Regionalverband
Rolf Mertz (Grüne) wollte denn auch wissen, ob das jetzige Vorhaben erneut der Einbindung des Regionalverbandes bedürfe? Ja, so die Antwort der Kelterner Verwaltung: „Der Regionalverband wird gehört.“ Man wolle das Vorhaben aber auf jeden Fall durch den Aufstellungsbeschluss für eine achte Änderung des Bebauungsplans Grenzsägmühle einleiten.
Interne Umstrukturierung
Bauamtsleiter Stephan Lendl hatte das Projekt zuvor vorgestellt und darauf verwiesen, dass es um keine Gebäudeerweiterung, sondern um eine innere Umstrukturierung zulasten des Lagerraums gehe. Lendl im Verwaltungsvortrag: Der Penny-Markt an der Industriestraße weist derzeit eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern auf.“ Das Grundstück, auf dem das Erweiterungsvorhaben realisiert werden solle, befinde sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Grenzsägmühle“. Dieser weise für den Planstandort ein Gewerbegebiet aus und lege für den Lebensmittelmarkt eine Geschossflächenobergrenze von 1015 Quadratmetern sowie eine Verkaufsflächenobergrenze von 680 Quadratmetern fest.
Befreiung erwirkt
Für den 2018 modernisierten und erweiterten Bestandsmarkt konnte eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes erwirkt werden, so Lendl. Baulich beinhalte das genehmigte Vorhaben durch Entnehmen einer Trennwand im hinteren Ladenbereich eine Erweiterungsoption. Die erneute Erweiterung bedürfe aber der planungsrechtlichen Absicherung, da der genehmigte Markt mit der angedachten Erweiterung auf 1000 Quadratmeter großflächig werde. Dabei seien die raumordnerischen Belange durch ein Gutachten zu prüfen und der Änderung des Bebauungsplans zugrunde zu legen. Auch der Flächennutzungsplan weise an dieser Stelle Gewerbeflächen aus.
