Prozess gegen Ex-Radsportstar Braun: Drei traurige Lebensgeschichten
Tübingen/Kreis Calw. Es war zunächst der Tag der Ermittler vor dem Tübinger Landgericht im Prozess gegen den einstigen Radsportstar Gregor Braun und seine langjährige Geliebte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Tochter der 35-Jährigen missbraucht zu haben, indem sie das Kind beim gemeinsamen Sex zuschauen oder es filmen ließen. Auch Nacktaufnahmen von der heute 16-Jährigen sollen angefertigt worden sein.
Erster Zeuge war ein inzwischen pensionierter Hauptkommissar, der die Ermittlungen leitete. Der 66-Jährige sagte, sein letzter Fall sei auch der ungewöhnlichste seiner Laufbahn gewesen. Nach zehn Jahren in der Abteilung für die Aufdeckung von Kinderpornografie im Netz sei er mit der Sache betraut worden, nachdem er einen Anruf vom Jugendamt-Betreuer des Mädchens aus einer Wohngruppe erhalten hatte, dem es sich offenbart hatte. Bis die Mutter das nicht mehr wollte, hatte das Mädchen für fast zwei Jahre Zuflucht bei einer Pflegefamilie in Simmersfeld gefunden.
Er habe bald ein Vertrauensverhältnis aufbauen können zu der damals 14-Jährigen und sofort auch die Ermittlungen eingeleitet, die mit Haussuchungen in den Wohn- und Geschäftsräumen Gregor Brauns im Enztal und bei der Mutter des Mädchens begonnen hätten. Dabei seien „Hunderte von Datenträgern und Geräten“ beschlagnahmt worden, wobei Dateien zum Teil gelöscht waren, aber rekonstruiert werden konnten. Darunter seien auch rund 40 Nacktbilder gewesen, die man dem Kind habe zuordnen können, sowie drei Videofilme, die Nahaufnahmen vom Genital des Mädchens zeigen. Andere sollen das angeklagte Paar beim Sex in Brauns Kleinbus zeigen, der als Liebesnest umgerüstet war.
Man habe aber, so der Ermittler, keine Hinweise gefunden, dass diese Drehs von dem Kind gefilmt worden wären. Die Mutter allerdings habe bei der Vernehmung eingeräumt, dass diese und andere Bilder „auf Geheiß von Herrn Braun“ gemacht worden seien, während der 67-jährige Radstar das abgestritten und nur Geldzahlungen als Zuwendungen bei den Auto-Treffs mit seiner Geliebten im Wald bei Berneck eingeräumt habe. Dabei sei das anfangs sechsjährige Mädchen allenfalls in Ausnahmefällen, wenn die Mutter keine Betreuung gefunden habe, bei den Sex-Dates zugegen gewesen und habe im Fahrerraum Playstation gespielt. Gezwungen worden sei das Kind wohl nicht, aber das Mädchen habe ihm bei den Vernehmungen gesagt, die Mutter hätte bei einer Weigerung mitzumachen, Schläge angekündigt, oder dass es dem „Onkel“ und einem weiteren Mann selber für Sex zur Verfügung stehen müsse. Außerdem habe die Mutter gegenüber dem Mädchen von zusätzlichem Geld gesprochen, das sie bekomme, wenn es zuschaue, so der Kriminalkommissar.
Der 59-jährige Amtsrichter, der in Calw die richterliche Vernehmung des Mädchens vorgenommen hatte, bestätigte als Zeuge die Angaben. Die Häufigkeit der Sex-Dates über die vielen Jahre, denen es habe beiwohnen müssen, sei von dem Mädchen mit „zur Hauptzeit alle zwei Wochen“ beziffert worden. Gegenüber der Kommissarin, die über die Vernehmung der Mutter aussagte, hatte die Angeklagte die gelegentliche Anwesenheit des Kindes sowie die Fotos „auf Veranlassung von Herrn Braun“ eingeräumt.
Die Befragung zur Person ergab bei der 35-Jährigen das Bild einer jämmerlichen Kindheit ohne Mutter, wobei es auch zu Vergewaltigungen durch Opa und Onkel („in der Badewanne“) gekommen sei. Nach der Geburt ihrer Tochter habe sie sich mit Mini-Jobs durchgeschlagen und die demente Oma pflegen müssen. Dass sie da einmal gewalttätig geworden sei, habe ihr eine Strafe über 1500 Euro eingebracht. Für diesen Betrag wiederum sei Gregor Braun aufgekommen.
Das Leben des Radsportstars von der Weinstraße war nach dem Karriere-Ende offenbar auch nicht nur glanzvoll verlaufen. Zwei gescheiterte Ehen, Schulden durch betrügerische Partner und eine zeitweilige Alkoholsucht nannte der 67 Jahre alte Gregor Braun. Er sei schwer herzkrank, wegen Depressionen in Behandlung und habe im April einen Selbstmordversuch unternommen. Mit seiner dritten Frau, die wie die Tochter und enge Freunde zu ihm halte, lebe er von einer dreistelligen Rente in einer Zweizimmer-Wohnung zur Miete.
An diesem Mittwoch wird das Urteil gesprochen.
