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Pforzheim -  17.12.2025
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Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie: Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für Mutter

Pforzheim. Wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Herstellen von Kinderpornographie und sexuellem Kindesmissbrauch verurteilte die Jugendstrafkammer des Landgerichtes Karlsruhe am Mittwoch in Pforzheim unter der Vorsitzenden Richterin Diana Schick die 27-jährige Mutter der Kinder zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Eine Bewährung ist bei diesem Strafmaß ausgeschlossen.

Die Mutter der Kinder musste sich vor Gericht verantworten.
Die Mutter der Kinder musste sich vor Gericht verantworten. Foto: Matthias Stolt - stock.adobe.com (Symbolbild)

Sexuelle Handlung eindeutig

In der Urteilsbegründung zerpflückte Schick die Angaben zum Tatvorwurf der Angeklagten, wie auch die Aussagen der psychiatrischen Gutachterin, die keine sexuellen Absichten in den zahllosen Fotos und Videos der Angeklagten gesehen hatte.

So gab es ein Video vom Intimbereich des Dreijährigen, das laut der Mutter für die Kinderärztin bestimmt war. Diese wurde jedoch erst ein Jahr später konsultiert. Sie habe weitere intime Geschehnisse und Spielereien gefilmt.

„Eine eindeutige sexuelle Handlung“, l

aut Richterin.

Hinzu kam eine anstößige Szene, die Kamera fokussiert auf intime Bereiche der Tochter. Zuletzt eine Szene mit dem Vater, bei der es um Eincremen gegangen sei, wie behauptet worden war.

Keine Spur von Creme

Von Creme sei nichts zu sehen gewesen. Zuletzt ein Video vom Jungen, wie er nackt „so schön tanzt“; die Art zu tanzen fiel dem Richter der Kammer auf. Und aufgenommen worden sei die Szene auch nicht von oben, sondern aus einer Perspektive von unten. Dies sei „übergriffig“.

„So behandelt man seine Kinder nicht“,

sagte Vorsitzende Schick deutlich.

Die Mutter habe während der Verhandlung nichts begriffen, sondern „kläglich versagt“. Vor der Frau liege ein langer Weg, die Tat aufzuarbeiten und nachzudenken, was sie ihren Kindern angetan habe. Sie möge die Zeit nutzen, gab sie der tränenüberströmten Frau mit auf den Weg.