Gemeinden der Region
Pforzheim -  22.02.2026
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Schlag ins Gesicht statt Zärtlichkeit: Fall eines gefakten Sex-Angebots

Pforzheim/Enzkreis. Das Treffen mit „Magic-Petra“, die laut Annonce etwas schüchtern ist, aber nach einem Glas Sekt außer dreistündigen Body-Massagen zu manchen anderen Dienstleistungen gern bereit ist, weil sich ihre „großen Brüste nach zärtlicher Berührung sehnen“, fand nicht statt. Stattdessen bekam der Interessent an Petra, der schon 300 Euro an den Vermittler gezahlt hatte, am 13. November 2024 einen so kräftigen Schlag ins Gesicht verpasst, dass er in die Knie ging. Damit er nicht noch mehr „aufs Maul“ bekam, ging er mit dem vermeintlichen „Vermittler“ Petras auf eine Bank in Mönsheim und hob dort nochmals 500 Euro ab, die er dem 34-Jährigen übergeben musste.

law and authority lawyer concept, judgment gavel hammer in court courtroom for crime judgement legislation and judicial decision
In der ersten Verhandlung hatte er sich beim Opfer entschuldigt und das Geld dem „Petra“-Interessenten zurückgezahlt. Foto: chokniti - stock.adobe.com

„Petra“ selbst gab es nicht. „Sie“ war der Vermittler, der das Geld kassiert und die Anzeigen geschaltet hatte. Nun musste sich der Mann vor dem Berufungsgericht unter Vorsitz von Richter Lacedonia wegen Betruges, räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. In erster Instanz war er im September vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden.

Vor den Richtern stand indes ein Reuiger, der seinen Drogenkonsum und seine Tat verabscheute. In der ersten Verhandlung hatte er sich beim Opfer entschuldigt. Das Geld hatte er sich geliehen und dem „Petra“-Interessenten zurückgezahlt. Die 800 Euro arbeitet er ab. Schon einen Tag nach der Tat war ihm aufgegangen, was er da tat, um seine Sucht nach Kokain zu befriedigen, welches Bild er für seine kleine Tochter abgab, die er zu dieser Zeit nicht sehen durfte. Ab diesem Tag gab es für ihn kein Koks und keine anderen Rauschmittel mehr. Keine Kontakte zur einstigen Szene. Stattdessen suchte er Hilfe bei einer kirchlich unterstützten Organisation, bei der er schon als Kind untergekommen war, nachdem ihn seine Eltern erneut allein zurückgelassen hatten.

„2024 war ein schwarzes Jahr“, erinnerte sich der Angeklagte. Als Neunjähriger hatten ihn die Eltern nach jahrelanger Abwesenheit aus der Obhut der Großmutter und anderen Verwandten nach Deutschland nachgeholt. Drei Jahre später verschwanden sie zurück in die alte Heimat – ohne den Jungen. Der landete in Heimen, und, zu seinem Glück, auch dort, wo er jetzt zuletzt Hilfe suchte und fand. Er machte, wie er berichtete, nach der Schule eine Ausbildung als Restaurantfachmann, war recht zufrieden, heiratete, hat ein Kind. Dann vergaß er, 2024 seine Aufenthaltsgenehmigung erneuern zu lassen.

Die Folge: Er erhielt in Schreiben, er habe das Land binnen zehn Tagen zu verlassen. Das bedeutete: keine Arbeit, keine Krankenversicherung, kein Arbeitslosengeld. Die Ehe kriselte, er musste die Wohnung verlassen. So stürzte er in die Sucht ab. Nun stellte ihm der zuständige Sozialarbeiter der Einrichtung vor Gericht ein positives Zeugnis aus: Der Angeklagte sei fleßig, absolut abstinent, habe im Hause nach einer Haftentlassung Wohnung, Betreuung, Arbeit und therapeutische Unterstützung. Ziel des Berufungsverfahrens ist es, wie Verteidigerin Marie Weinert sagte, eine Bewährungsstrafe zu bekommen. Dafür allerdings sah Staatsanwältin Karin Müller keine Möglichkeit. Richter Lacedonia kündigte eine Fortsetzung der Verhandlung für den 16. Märzum 9 Uhr an. In dieser Zeit soll der Angeklagte von einer Psychiaterin begutachtet werden.