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Enzkreis -  08.06.2020
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Vandalismus hält Naturschützer am „Füllmenbacher Hofberg“ in Sternenfels auf Trab

Enzkreis/Sternenfels-Diefenbach. In einer Pressemitteilung Ende Mai hat das Regierungspräsidium Karlsruhe darüber informiert, dass viele Wanderer, Radfahrer und Spaziergänger im Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ ihre Freizeit verbringen und die Möglichkeit nutzen, sich in Natur und Landschaft zu bewegen. Da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt, hatte das Regierungspräsidium darum gebeten, nur ausgewiesene Wege zu nutzen. Die Naturschutzverwaltung im Regierungspräsidium hatte Ende Mai deshalb die Beschilderung im Naturschutzgebiet Füllmenbacher Hofberg erneuert. Außerdem wurden an zwei Stellen Trampelpfade ins Naturschutzgebiet durch Holzschranken abgesperrt.

Damit sollte sichtbar werden, dass die Magerrasen und Wiesen im Naturschutzgebiet nicht betreten werden dürfen. Leider wurde eine dieser Holzschranken über das Pfingstwochenende mutwillig zerstört. Das Regierungspräsidium wird die Schranke nun im Juni erneuern und mit einem Informationsschild ergänzen.

Die Magerrasen und Wiesen im Naturschutzgebiet stehen aktuell in voller Blüte. Auch die Vogelbrut ist in vollem Gange und die Aufzucht der Jungvögel ist entscheidend für deren Überleben. Erholung im Naturschutzgebiet ist für die Bürger von besonderer Bedeutung: denn hier ist die Natur noch intakt und eindrucksvolle Landschaften können erlebt werden. Aber hier ist die Natur auch besonders empfindlich und bedarf besonderer Schutzanstrengungen.

Verstöße können Vogelbrut zerstören

Die Naturschutzverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße zum Verlust von Vogelbruten führen können und bittet darum, die blühenden Wiesen nur vom Weg aus zu betrachten. Das Verlassen der Wege ist nach der geltenden Naturschutzgebietsverordnung verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Neben den besonderen Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet ist auch die kontinuierliche Landschaftspflege wichtig. Die Flächen werden gemäht und aufwachsende Gehölze entfernt.

Dafür stellt die Naturschutzverwaltung finanzielle Mittel zur Verfügung. Seit Jahrzehnten kann der Schwäbische Albverein so die Landschaftspflege am „Füllmenbacher Hofberg“ umsetzen und die Maschinen sowie den Arbeitsaufwand abrechnen.

Autor: pm