Verfahren gegen Corona-Impfärztin eingestellt: Pforzheimer Medizinerin muss Geld zahlen
Pforzheim. Der Fall hatte in der Stadt hohe Wellen geschlagen: Nun ist das langwierige Verfahren gegen eine Pforzheimer Impfärztin gegen Auflagen eingestellt worden. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim, Christian Schwab, auf PZ-Anfrage mitteilte, muss die Medizinerin eine Geldzahlung in Höhe von 10.000 Euro an vier gemeinnützige Einrichtungen im Bezirk leisten.
Gegen die in Pforzheim niedergelassene, zwischenzeitlich jedoch nicht mehr praktizierende Ärztin war Ende 2023 Anklage erhoben worden: in 18 Fällen der besonders schweren Erpressung, einem Fall der versuchten Erpressung und einem Fall der fahrlässigen Körperverletzung. Der Medizinerin wurde vorgeworfen, Patienten in der Corona-Zeit dazu gebracht zu haben, für eine der damals sehr begehrten Covid-Impfungen eine Geldzahlung in Form einer Spende an „Ärzte ohne Grenzen“ zu leisten. Zudem wurde ihr zur Last gelegt, bei einem Patienten eine bereits abgelaufene Impfdosis verwendet zu haben.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen begründete Schwab mit verschiedenen Komponenten: Zum einen sei die Angeklagte nicht vorbestraft, zum anderen der finanzielle Schaden eher gering gewesen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft nennt in diesem Zusammenhang eine Spendensumme in Höhe von 400 Euro. Auch habe das Amtsgericht berücksichtigt, dass die Ärztin ihre Approbation abgegeben und durch Presseberichte eine Rufbeeinträchtigung erlitten habe. Die lange Verfahrensdauer spielte bei der Entscheidung ebenso eine Rolle. Da Staatsanwaltschaft und die Angeklagte mit der Leistung einer Geldzahlung einverstanden gewesen seien, habe man dies als „sinnvollen Weg gesehen, das Verfahren zu Ende zu bringen“, so Schwab.
Wie berichtet, hatten die ersten polizeilichen Befragungen im Sommer 2022 begonnen. Die Kripo hatte rund 3000 Bürger angeschrieben und zu ihren Erfahrungen mit der Corona-Impfung bei der Ärztin befragt.
