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Mühlacker -  27.07.2023
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Verstoß gegen EU-Recht: Paragraf 13b ärgert Bauwillige

Mühlacker. Anfangs war es bei der Mühlacker Gemeinderatssitzung am Dienstagabend nur eine Randnotiz, als Freie-Wähler-Stadtrat Frank Alber gegen Ende des öffentlichen Teils bei der Stadtverwaltung nachfragte, warum die geplante Beratung über das kleine, aber feine Neubaugebiet „Südlich der Hartfeldschule“ in seinem Heimatort Enzberg kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden sei. Die folgende Antwort von Armin Dauner, dem Leiter des städtischen Planungs- und Baurechtsamts, sorgte für allgemeine Verblüffung. Denn Dauner wies auf ein Urteil zum Paragrafen 13b des Baugesetzbuches hin, das in der vergangenen Woche das Bundesverwaltungsgericht gefällt hat.

Danach verstoße der Paragraf für eine beschleunigte Ausweisung neuer Baugebiete gegen das EU-Recht und mache ein neues, erweitertes Bebauungsplanverfahren nötig. Davon sei nicht nur das Baugebiet in Enzberg betroffen, sondern auch etwa die „Pferchäcker“ in Lienzingen und das „Bauerngewand“ in Mühlhausen. Bisher habe der Paragraf 13b des Baugesetzbuches darauf abgezielt, neuen Wohnraum durch ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren ohne aufwendigere ökologische Untersuchungen voranzutreiben. Nun sei aber unter anderem ein Umweltbericht erforderlich, so Dauner.

Durch die erhöhten Anforderungen drohten Verzögerungen von bis zu einem halben Jahr. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei man aber noch glimpflich davongekommen. „Mit Blick auf ein langwieriges, neues Verfahren rettet uns die freiwillige frühzeitige Beteiligung den Hals“, erläuterte Dauner. Andere Kommunen seien da schon tiefer in die Bredouille geraten und müssten nun im Nachgang wieder für gültiges Baurecht sorgen. Dass man in Mühlacker Behörden, Öffentlichkeit und Naturschutz bei den Fällen in Enzberg, Lienzingen und Mühlhausen früh ins Verfahren eingebunden habe, erleichtere nun die Korrekturen und man müsse nicht wieder bei null starten.

Autor: pep