Gemeinden der Region
Engelsbrand -  18.04.2021
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Vertrag geplatzt: Büchenbronn erteilt Edeka im Nachbarort Absage

Der geplante Edeka-Markt neben dem neuen Feuerwehrhaus in Engelsbrand ist zu groß. Nach dem Protest aus dem Ortschaftsrat Büchenbronn, der Angst um die Kaufkraft im eigenen Ort hat, erteilte Pforzheim dem Projekt der Nachbarn in der jetzigen Größe eine Absage. Die Zusage wäre nötig gewesen, damit auch der zuständige Regionalverband die Pläne absegnet. Jetzt muss die Verkaufsfläche abermals heruntergerechnet werden. Von ursprünglichen 1800 und zuletzt 1500 Quadratmetern bliebe noch mal weniger übrig. Allerdings: Ganz ausgeschöpft sind die Möglichkeiten des Investors damit noch nicht.

Ein letzter Blick auf das Waldstück Bannholz: Ab Mittwoch laufen die Sägen und roden die Fläche für den Bau von Rossmann und Edeka. Dafür wird die Straße zum Kreisel für eine Woche voll gesperrt. Der Verkehr läuft über den Gewerbepark.
Ein letzter Blick auf das Waldstück Bannholz: Ab Mittwoch laufen die Sägen und roden die Fläche für den Bau von Rossmann und Edeka. Dafür wird die Straße zum Kreisel für eine Woche voll gesperrt. Der Verkehr läuft über den Gewerbepark. Foto: Meyer (Archivfoto)

Aber zunächst zur Vorgeschichte: Marcel Fedele, Betreiber des Edeka-Markts in Büchenbronn, möchte in Engelsbrand eine neue Filiale eröffnen. Der Gemeinderat im Höhenort ist darüber erfreut. In der Nachbargemeinde Büchenbronn wuchs allerdings der Protest. Es wird befürchtet, dass sich der alte Laden von Fedele nicht mehr rentieren könnte, obwohl dieser versichert hat, beide Geschäfte parallel weiterzuführen.

Angewiesen auf die Zusage aus Büchenbronn ist Engelsbrand, weil der Edeka in der geplanten Größe ordentlich Kaufkraft aus Büchenbronn abziehen würde. Deshalb hatte der Regionalverband einen raumordnerischen Vertrag zwischen Pforzheim und Engelsbrand angeordnet. Doch es kam zu keiner Einigung. In einem neuen Gutachten muss jetzt eine geringere Verkaufsfläche geprüft werden, die später dann im Bebauungsplan steht. Die Frage ist, lohnt sich die Angelegenheit für den künftigen Betreiber dann noch? „Der Investor ist nach wie vor an Bord“, sagt Bürgermeister Thomas Keller: „Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie wir jetzt vorgehen können, zum Beispiel die Quadratmeterzahl reduzieren oder ein kleineres Sortiment anbieten.“ Ist die Fläche dann irgendwann aus Gutachtersicht klein genug, um keinen wirtschaftlichen Schaden auf die Nachbarkommunen auszuüben, „gibt es keine Abwehransprüche mehr durch Büchenbronn“, sagt Matthias Proske, Verbandsdirektor des Regionalverbands Nordschwarzwald.

Und es gebe sogar noch eine dritte Möglichkeit, wie Proske sagt. Man könnte es auch Trick nennen. Demnach könnte mit einer Trennwand beim geplanten Supermarkt ein Teil der Verkaufsfläche in Lagerfläche umgeplant werden. Das bedeutet: Das Gebäude wird für eine größere Verkaufsfläche gebaut, in den ersten Jahren aber nicht voll genutzt. Nach einer Weile könne ein Antrag auf Umwandlung gestellt werden, damit die Verkaufsfläche auf die ursprünglich gewollte aber nicht genehmigte Größe anwächst. Im Engelsbrander Fall ist das reine Spekulation, noch wird hinter verschlossenen Türen über das weitere Vorgehen beraten, aber: „Das ist eine Taktik, die viele dann fahren“, sagt Proske, „ein Schlupfloch, das die Investoren nutzen können.“ Bei der Umwandlung müsste allerdings der Bebauungsplan geändert und ebenfalls wieder die Meinung der Nachbarorte eingeholt werden, so Proske.

Laute Rufe aus Büchenbronn

Weiterhin gegen das Projekt kämpft der Büchenbronner Ortschaftsrat Reinhard Klein. Er fordert in einer Mitteilung den Regionalverband abermals auf, dem Projekt eine Absage zu erteilen. Mit dem zusätzlich geplanten Drogeriemarkt müsse Engelsbrand aus der Sicht von Klein eine fast doppelt so hohe Kaufkraft wie Büchenbronn mit seinen fast 7500 Einwohnern haben. „Damit wird deutlich,“ so Klein, „dass das Vorhaben und der Bebauungsplan gegen das Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot verstößt.“ In seiner Mitteilung schließt er mit Worten, die man auch als Drohung verstehen könnte: „Im Falle einer Klage würde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dies bestätigt werden.“