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Neuhausen -  28.02.2024
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Viele Regeln für das Neubaugebiet in Neuhausen

Neuhausen. Es wird wieder ein bisschen deutlicher, wie in Zukunft in Neuhausen zwischen Calwer Straße und Sebastianstraße gebaut werden kann. Im bei weitem größten Teil des „Falter“ genannten Gebiets ist Platz für Einfamilien-, Doppelhäuser oder Hausgruppen mit zwei Vollgeschossen, Satteldächern, Flach- oder Pultdächern.

Noch sind Felder dort, wo am Ortsrand Neuhausens über 60 Bauplätze entstehen sollen: zwischen Calwer Straße (rechts), Sebastianstraße (oben links) und dem Weg Im Falter (links). Foto: Röhr
Noch sind Felder dort, wo am Ortsrand Neuhausens über 60 Bauplätze entstehen sollen: zwischen Calwer Straße (rechts), Sebastianstraße (oben links) und dem Weg Im Falter (links). Foto: Röhr Foto: Röhr

Im Nördlichen Bereich nahe dem Neuhausener Kindergarten sind sogar drei Vollgeschosse für Mehrfamilienhäuser erlaubt. Diese und weitere Details stellte Katharina Fischer vom Planungsbüro Schöffler am Dienstagabend im Gemeinderat vor. Ziel sei ein Neubaugebiet, das den Bauherren möglichst viel Spielraum lasse, sagte Bürgermeisterin Sabine Wagner. Das Gremium gab einstimmig grünes Licht, mit diesem Entwurf an die Öffentlichkeit zu gehen.

Wie groß das Interesse in der Gemeinde an dem seit etlichen Jahren diskutierten Projekt für neuen Wohnraum ist, war den vollen Zuhörerreihen in Schellbronns Schwarzwaldhalle anzusehen. Die Bürgerfragestunde war dominiert vom „Falter“ – von der Sorge, die immer wieder angepasste Planung könnte Kosten für Grundstückseigentümer in die Höhe treiben, oder von der Kritik, es seien noch zu viele Fragen offen. Uta Berner vom Büro KBB, zuständig für Erschließung und Baulandumlegung, erwiderte, betroffene Eigentümer würden nach der Ratssitzung zügig informiert. Planungskosten könne man zudem in den nächsten Tagen besser beziffern – doch die seien überschaubar im Vergleich zu Gesamtsummen, geprägt von gestiegenen Material- und Lohnkosten. Die Gemeinde hat laut Wagner 2,1 Millionen Euro im Haushalt für die „Falter“-Erschließung einkalkuliert.

Die Aufmerksamkeit der Eigentümer ist verständlich – werden auf sie doch Kosten für die Entwicklung des Gebiets umgelegt. Doch den Gemeinderäten bereiten andere Belastungen eher Kopfzerbrechen: Vorgaben, die durch gesetzliche Bestimmungen den Bauwilligen gemacht werden müssen. „Regelungswut“ machte etwa Rolf Späth (Bürger für das Biet) aus. Sein Beispiel für geforderten Naturausgleich: „Da geht es unter anderem um Vogelnistkästen, deren genauer Standort festgeschrieben wird – und die Ausmaße auch“, kritisierte er. Lärmschutzwände an der Calwer Straße als Hauptzufahrt zum Gebiet würden ausgeschlossen – am kaum genutzten Bolzplatz aber müsse man eine Drei-Meter-Wand errichten, legte Julian Raible (CDU) nach. Und Martin Volz (Freie Wähler) nervt das Gebot für Bauherren, pro angefangene 300 Quadratmeter je einen Hochstamm-Baum zu pflanzen. Oder Flachdächer grundsätzlich zu begrünen.

„Wer bauen will, muss heute ohnehin schon viel Geld ausgeben“, so Volz: „Und dann kommen solche Auflagen hinzu.“

Planer Michael Schöffler bedauerte selbst, solche Vorgaben einbeziehen zu müssen. Wegen gesetzlicher Regelungen, „die immer noch mehr draufsatteln“. Um immer strengere Auflagen zu erfüllen, brauche es manchmal fast aberwitzige Festlegungen. Für Rathauschefin Wagner ist da längst eine Grenze erreicht.

„Umweltschutz ist wichtig, aber er muss auch für Gemeinden und Bürger erfüllbar sein“, sagte sie.

Ein laufendes Verfahren zur Förderung von sogenannten Flachlandmähwiesen zum Beispiel sprenge alle Grenzen. „Mit Bürgermeisterkollegen bereite ich einen Vorstoß ans Ministerium vor, um deutlich zu machen, dass das in der Praxis nicht umsetzbar ist“, kündigte Wagner an. Hoffnungen von Reinhold Auer (Freie Wähler), noch jeder Bebauungsplan sei durch Befreiungen für Bauherren nachträglich aufgeweicht worden, erteilte Wagner einen Dämpfer. Befreiungen seien nicht geplant.

Autor: hei