Gemeinden der Region
Eisingen -  10.12.2020
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Weitere Regelung in der Hauptsatzung für das Abhalten von Gemeinderatssitzungen in Eisingen

Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie folgte der Eisinger Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag, in die Hauptsatzung eine weitere Regelung für das Abhalten von Ratssitzungen aufzunehmen.

Die baden-württembergische Gemeindeordnung schreibt eine Präsenzsitzung vor. Das heißt, nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung kann beraten und beschlossen werden. Für die Ratsmitglieder besteht die Pflicht, daran persönlich teilzunehmen. Durch den neuen Paragrafen über die „Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“ können nun Sachverhalte einfacher Art in einer Videositzung beraten und beschlossen werden.

Mehr über die Gemeinderatssitzung in Eisingen lesen Sie am Freitag, 11. Dezember, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: ott