Zweiter Verdächtiger nach Messerattacke in U-Haft - Neuer Tatvorwurf: Mord statt Totschlag
Karlsbad-Langensteinbach. Eine Woche, nachdem ein 31-Jähriger bei einer Messerstecherei in Karlsbad-Langensteinbach getötet wurde, sitzt seit Montag (21. Oktober) ein zweiter Verdächtiger in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Mord.
Am Mittwoch (16. Oktober) hatte der Vorwurf der Staatsanwaltschaft noch "gemeinschaftlicher Totschlag" gelautet. Da war ein 18-Jähriger mit deutschem und afghanischem Pass in Untersuchungshaft genommen worden, während ein zweiter 18-Jähriger, mit afghanischem Pass, wieder auf Fuß gesetzt wurde.
 Am Montag nun die Kehrtwende: Da gab das Karlsruher Amtsgericht einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt und erließ auch gegen jenen zweiten Tatverdächtigen einen Haftbefehl. Erklärend heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei, dass sich der Tatverdacht gegen ihn nach weiteren Ermittlungen erhärtet habe. Daher sei der junge Mann am Montagmittag in der Nähe einer Karlsruher Schule von Fahndungskräften der Kriminalpolizei festgenommen worden. Weiter heißt es: "Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat daraufhin einen Haftbefehl wegen des Tatverdachts des Mordes erwirkt."
Er werde am Dienstag erneut dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Auf PZ-Nachfrage erläuterte die Staatsanwaltschaft am Montag, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein Mordmerkmal vorliegt. Definiert werden diese Merkmale in Paragraf 211 des Strafgesetzbuches:
"Mörder ist, wer
- aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
 - heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
 - um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
 
einen Menschen tötet."
