Kein Neubau ohne Umweltschutz – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Enzkreis wohl ohne Folgen
Leipzig/Gaiberg/Enzkreis. Dämpfer für schnellen Häuslebau, Erfolg für Naturschützer: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht beschleunigte Genehmigungsverfahren ohne Umweltprüfung für kleine Neubaugebiete untersagt hat, gehen Fachleute von einer weitreichenden Wirkung des Urteils aus. Entsprechend äußerten sich die Umweltorganisation BUND als Klägerin im konkreten Fall, die betroffene Gemeinde Gaiberg im Rhein-Neckar-Kreis, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie die Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Je nach Sichtweise lobten beziehungsweise kritisierten sie die Entscheidung.

„Praktisch wird den Kommunen nun jegliche Flexibilität zu schnellen und sinnvollen Entscheidungen für eine erweiterte Wohnbebauung am Ortsrand genommen“, kritisierte Baupräsident Markus Böll am Mittwoch laut Mitteilung. „Dies konterkariert unser aller Bemühen, möglichst rasch den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.“
Gelassenheit im Enzkreis
Im Enzkreis dagegen herrscht weitgehend Gelassenheit. „Uns betrifft das nicht“, sagt Neulingens Rathauschef Michael Schmidt in einer ersten Reaktion. In Neulingen hätte man für ein Neubaugebiet im Außenbereich nie den nun einkassierten Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs gezogen. Schmidt ist zugleich Sprecher der Enzkreis-Bürgermeister. Er könne derzeit nicht überblicken, wo Kommunen womöglich mit solchen beschleunigten Verfahren Bauflächen geplant hätten. Aber er gehe davon aus, dass auch die Kollegen außerhalb der Ortslagen überwiegend vorsichtig agiert hätten.
Enzkreis-Pressesprecher Jürgen Hörstmann teilte auf Anfrage der PZ zudem mit, dass das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b in Baden-Württemberg bereits Ende 2022 ausgelaufen sei.
Seien beschleunigte Bebauungsplanverfahren schon abgeschlossen und wurde ein dahingehender Fehler binnen eines Jahres nicht geltend gemacht, dürften die schon bestehenden Pläne grundsätzlich Bestand haben, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Der BUND begrüßte das Verbot: „Gerade in Baden-Württemberg wurden dabei naturschutzfachlich wertvolle Gebiete wie etwa die Streuobstwiesen im Fall Gaiberg zerstört.“