Keltern -  13.10.2018
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Bauprojekt überflutet von Problemen

Jahrzehnte die Grundsteuer B berappen und möglicherweise gar nichts davon haben? So könnte sich ein Fall in Dietlingen für die Betroffenen darstellen. Doch der Reihe nach.

Die Eigentümer von Grundstücken im Gewann Schafwiesen hatten einen Bauvorbescheid beantragt, dem der Kelterner Gemeinderat kein Einvernehmen erteilte. Immerhin: In dem Gebiet gibt es sogar schon eine Kanalisation. Bauamtsleiter Michael Mühlen hatte nach enger Abstimmung mit dem Landratsamt eine Stellungnahme vorbereitet und war nach Kräften bemüht, Klarheit in die komplizierte Materie zu bringen. Wenig erfreulich ist für die Antragsteller, dass das Gebiet außerhalb des Bebauungsplangebiets Dämpfele-Ottenbrunnen liegt. Denn damit fehlen zunächst planungsrechtliche Voraussetzungen – Kanalisation hin oder her. Hinzu kommt, dass die Grundstücke in der Nachbarschaft zum Sport- und Clubhausbetrieb des FC Dietlingen angesiedelt sind. Aus Erfahrung weiß man, dass eine solche Konstellation ein Risikopotenzial mit sich bringt. Die Lärmproblematik birgt juristische Fallstricke: Interessenkonflikte sind programmiert. Nicht zuletzt liegt ein Teil der Grundstücke laut Flussgebietsuntersuchung Pfinz innerhalb einer sogenannten HQ-100-Überflutungsfläche. Einmal in 100 Jahren ist dort rein statistisch mit Ungemach zu rechnen. Und jetzt kommt es: In HQ-100-Überflutungsflächen dürfen keine Neubauten errichtet werden. Eigentlich. Denn befinden sich solche Flächen innerhalb eines Bebauungsplans bestünde zumindest die vage Hoffnung auf eine Befreiung. Freilich liegen sie wie erwähnt außerhalb des Bebauungsplans. Zwar kann man dann immer noch eine Ausnahme beantragen, doch der Erfolg ist eher ungewiss, steht weit in den Sternen oberhalb von Dietlingen. Doch gemach: Einen Silberstreif am Horizont gibt es noch. Sollte der Lärmkonflikt mit dem FCD doch gelöst werden, könnte das Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde eine grundsätzliche Entschärfung mit sich bringen. Denn wenn ein vorgesehenes Rückhaltebecken errichtet würde, könnten die Flächen aus der

HQ-100-Einstufung entfernt werden. Theoretisch. Praktisch weiß die Gemeinde aber nicht, wann dieses Schutzbecken tatsächlich

errichtet wird. Zahlen die Betroffenen also umsonst Grundsteuer B? Nein, sagt Kämmerer Frank Kern. Würden sie das nicht tun, würde es sich im Kern um keine bebaubare Fläche handeln. Und dann wären die Chancen ja bei null...

Autor: mar