Hat ein Kelterner rüstungsrelevante Waren nach Russland geliefert?
Keltern/Hamburg. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, dem Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen werden. Der 68-Jährige soll rüstungsrelevante Waren nach Russland geliefert haben. Laut der Ermittlungsbehörde war er bereits am 18. Dezember „im Raum Karlsruhe“ festgenommen worden. Nach Informationen des SWR hat der Mann eine Adresse in Keltern.
Nach Überzeugung des Generalbundesanwalts hat der 68-jährige russische Staatsangehörige Spezialpressen nach Russland geliefert. Diese können sowohl für militärische, als auch zivile Zwecke genutzt werden. Der Vorwurf: Mit den Pressen kann Spezialkeramik hergestellt werden, die in der Raketentechnik benötigt wird. Laut Bundesanwaltschaft geht es um einen Gesamtwarenwert von 1,8 Millionen Euro. Die Anklage wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz ist mit Datum vom 13. August beim Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg erhoben worden. Das teilte die Bundesanwaltschaft gestern mit.
Zu Details der Anschuldigungen heißt es in der Mitteilung: „Zwischen September 2014 und Juni 2018 führte der Mann gelistete Güter, die für eine Verwendung im Bereich der militärischen Trägertechnologie besonders geeignet sind, gewerbsmäßig an militärische Empfänger in Russland aus.“ Um die Exportkontrollen zu umgehen, habe der Beschuldigte seine Geschäfte über wechselnde Scheinempfänger ausgeführt. Dazu habe er falsche Dokumente und technische Manipulationen vorgenommen. Zudem habe er zwischen März und Mai 2018 die von ihm gelieferten Pressen in Russland auch noch verbotswidrig in Betrieb genommen.
Weiter heißt es in der Veröffentlichung der Bundesanwaltschaft: „Der Angeklagte verpflichtete sich gegenüber einem militärischen Empfänger zur Lieferung von 15 Kilogramm an Decaboranen, die er bis zu seiner Verhaftung teilweise nach Russland auslieferte.“ Decaborane sind chemische Verbindungen, die nach Einschätzung von Experten in Raketentreibstoff und Sprengstoffen enthalten sind. Bei ihnen, so die Behörden, handele es sich um Rüstungsgüter, „deren Ausfuhr den Verboten des von der Europäischen Union gegen Russland verhängten Waffenembargos unterliegt“. Zur Täuschung der Zollbehörden habe der Angeklagte falsche Eintragungen in den Ausweispapieren vorgenommen.
