Keltern -  23.11.2020
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Rathaus Keltern macht sich gut als Außenstelle des Amtsgerichts

Pforzheim/Keltern. Seit September wird der Sitzungssaal im Dietlinger Rathaus an drei Wochentagen von montags bis mittwochs als Außenstelle des Pforzheimer Amtsgerichts genutzt. Ferner für Sitzungen in Berufungsfällen der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe. Coronabedingt, denn in Pforzheim fallen aufgrund der Hygienevorschriften eine ganze Reihe zu kleiner Säle weg.

Was Weik besonders gefällt: Der Ausweichort hat Stil. Und so freut sich der Amtsgerichtsdirektor über den „sehr repräsentativen Saal“. Aber auch sonst stimme die Infrastruktur. Der Raum sei groß genug, um Zuhörern Platz zu bieten. Die Akustik sei ebenfalls gut. Lediglich zu bestimmten Zeiten, wenn sich mal wieder der gesamte Verkehr durch den Ort quäle, weil die Autobahn dicht sei, empfinde man den Straßenlärm im ersten Stockwerk bisweilen als lästig. Im unmittelbaren Umfeld des Rathauses könne man sich bei Bäcker, Metzger und mehreren Imbissen in der Pause bestens versorgen. Und in akzeptabler Entfernung stünden auch kostenlose Parkplätze bereit.

Am Anfang habe es bei Staatsanwaltschaft und Verteidigern noch ein gewisses Stirnrunzeln gegeben. Das habe er, sagt Weik, auch durchaus verstehen können. Einige seien es gewohnt gewesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Bahnhof in Pforzheim anzukommen und in kurzer Zeit zu Fuß ins Amtsgericht zu laufen. Da habe es eine Phase der Umstellung gegeben, denn Dietlingen sei nicht so einfach zu erreichen. Aber das habe sich längst eingependelt.

Die Gemeinde Keltern sei dem Amtsgericht sehr entgegengekommen, lobt Weik. Ob Ausschilderung, WLAN-Zugang oder Wartebereich, alles sei top organisiert. Die gute Zusammenarbeit überrascht nicht wirklich. Der Amtsgerichtsdirektor kommt aus Keltern, ist dort Gemeinderat für die SPD und mit den Dingen vor Ort und den handelnden Personen aus der Verwaltung bestens vertraut. Den Mietvertrag habe man flexibel gestalten können. Schätzungsweise werde man die Räumlichkeiten über das halbe Jahr Mindestdauer hinaus nutzen, womöglich bis zu den Sommerferien 2021. Weik begründet das nicht zuletzt mit den völlig ungewissen Corona-Zeiten und den langen, mehrmonatigen, geradezu „gewaltigen Vorlaufzeiten“ für Ladungsschreiben.

Mehr lesen Sie am Montag, 23. November 2020. in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news oder über die Apps auf iPhone/iPad und Android-Smartphones/Tablet-PCs.

Autor: mar