Maulbronn
Enzkreis -  12.09.2024
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Besitzer von Döner-Imbiss aus dem Enzkreis wegen sexueller Belästigung verurteilt

Maulbronn/Enzkreis. Wegen sexueller Belästigung wurde ein Iraner am Donnerstag vor dem Amtsgericht Maulbronn zu einer Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro (90 Tagessätze zu 30 Euro) verurteilt. Richter Sebastian Greiner und Oberstaatsanwalt Nils Gertler schenkten dem mittlerweile 15-jährigen Opfer Glauben, von einem 46-jährigen Döner-Imbiss-Besitzer im Enzkreis unsittlich am Po gestreichelt worden zu sein. „Er hat seine Hände von hinten um mich gelegt, mich umarmt, dann seine Finger nach unten von der Hüfte über den Po gleiten lassen und gestreichelt. Der Mann hat versucht, mich auf den Mund zu küssen. Ich konnte mich wegdrehen, so dass er die Backe erwischte“, beschrieb das Mädchen die Situation im Zeugenstand.

Justiz
Richter Sebastian Greiner und Oberstaatsanwalt Nils Gertler schenkten dem mittlerweile 15-jährigen Opfer Glauben, von einem 46-jährigen Döner-Imbiss-Besitzer im Enzkreis unsittlich am Po gestreichelt worden zu sein. Foto: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska (Symbolbild)

Die Jugendliche schilderte auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft exakt, wie sie sich aus der Umarmung des Iraners, der seit acht Jahren in Deutschland lebt, durch eine 90-Grad-Drehung befreite.

Dass bei den Zeitangaben der Schülerin und ihrer Freundin – die sie unmittelbar nach der Tat weinend anrief, das Telefonat belegen Handyauszüge – einiges verrutschte, schrieb Gertler dem jugendlichen Alter und Verhalten zu. „Wenn ich meine 13-jährige Tochter nach acht Monaten fragen würde, wann sie morgens aufgestanden und zum Bahnhof gegangen ist, dann würde sie sich auch nicht mehr erinnern“, so der Oberstaatsanwalt.

„Ich schwöre beim großen Gott, ich habe es nicht getan“, ließ der alleinlebende Dönerladen-Besitzer über einen Dolmetscher ausrichten. Der Mann betonte mehrfach seine frühere Kinderlähmung und die schweren Folgen eines Autounfalls. Durch den Unfall soll er, so seine eigenen Angaben, impotent sein und große Schmerzen bei sexuellen Berührungen haben. Der Angeklagte hatte bisher strafrechtlich eine weiße Weste. „Es gab häufig Abschiedsrituale. Er hat uns zugezwinkert, mit den Fingern Herzchen geformt und Luftküsschen verteilt. Das war eklig“, sagte die 14-jährige Freundin des betroffenen Mädchens aus. Auch die Sprache der Jugendlichen ist vor Gericht eine andere. Als der Verteidiger Aufenthaltszeiten nachfragt, antwortete die Freundin des Opfers: „Bin ich Gott“. Dennoch wirkten die beiden Schülerinnen glaubhaft. „Das Mädchen war zur Tatzeit – im Januar dieses Jahres – 14 Jahre alt, fast ein Kind. Wenn es 13 Jahre alt gewesen wäre, dann wäre es sexueller Missbrauch von Kindern“, unterstrich der Richter in seiner Urteilsbegründung. Oberstaatsanwalt Gertler hatte 120 Tagessätze zu 30 Euro gefordert. Der ursprüngliche Strafbefehl lag bei 120 Tagessätzen à 50 Euro.

Und die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da es um Aussage gegen Aussage ging und zeitliche Angaben nicht immer übereinstimmten.

VG WORT Zählmarke