400.000 Euro Streitfall: Pforzheim zieht die Reißleine im Fall eines schwerbehinderten Schülers
Pforzheim. Es beginnt unscheinbar: Am 9. Dezember 2019 bittet eine Mutter die Stadt Pforzheim telefonisch um Hilfe für ihren schwerbehinderten Sohn. Es geht um Schule, um Betreuung, um Eingliederungshilfe. Jahre später endet genau dieser Anruf vor dem Landessozialgericht – und kostet die Stadt viel Geld.
Damals lebt die Familie noch in Pforzheim. Doch der Wechsel auf das Internat scheitert, das Verfahren versandet, auch weil das Schulamt nicht reagiert. Im Juni 2020 zieht die Familie in den Zollernalbkreis. Dort beantragt der junge Mann im August ausdrücklich Eingliederungshilfe. Doch das Landratsamt der Schwaben fühlt sich nicht zuständig und reicht den Antrag weiter nach Pforzheim. Es beginnt ein jahrelanger Streit zweier Behörden darüber, wer zahlen muss.
Während Akten hin- und hergehen, passiert nichts. Der Betroffene klagt. Um Nachteile für ihn zu vermeiden, übernimmt die Stadt Pforzheim Leistungen vorläufig – obwohl sie sich nicht zuständig sieht. Das Sozialgericht Reutlingen signalisiert 2021: Zuständig ist wohl der Zollernalbkreis. Pforzheim fordert daraufhin Kostenerstattung. Vergeblich.
Ende 2024 zieht die Stadt mit Rückendeckung des Gemeinderats vor Gericht. Streitwert: 403.018 Euro und 42 Cent, weitere Kosten offen. Doch im Juli 2025 folgt der Rückschlag: Das Sozialgericht Karlsruhe weist die Klage ab. Zuständig sei Pforzheim gewesen – seit dem Telefonat von 2019. Die Stadt geht in Berufung. Im November 2025 dann die klare Ansage des Landessozialgerichts: Die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg. Der erste Anruf der Mutter sei rechtlich kein bloßes Informationsgespräch, sondern ein Leistungsantrag gewesen.
Damit war Pforzheim von Anfang an zuständig – und bleibt es. Die Konsequenz ist nüchtern, aber teuer: Die Verwaltung empfiehlt im Hauptausschuss, die Berufung zurückzunehmen, um weitere Kosten zu vermeiden. Der Hauptausschuss stimmt am Dienstag zu. Der Zuständigkeitsstreit ist beendet. Gespart hat die Stadt dabei nichts. Jedoch weitere Kosten im Rechtsstreit abgewendet. Und dem Schwerbehinderten nötige Leistungen gezahlt. Vielleicht eine Art Trostpreis?
