Angeklagter bekommt eine Chance vor dem Pforzheimer Amtsgericht: Mildes Urteil für 35-jährigen Würger
Pforzheim. Was den 35-Jährigen am 12. August vergangenen Jahres dermaßen in Rage gebracht hatte, dass er nachts Tapeten von der Wand riss, Wanduhr und Fernseher demolierte und seine Verlobte würgte, so dass die Frau anderntags noch Halsschmerzen hatte, blieb gestern bei der Verhandlung vor Richter Patrick Stemler beim Pforzheimer Amtsgericht weitgehend im Dunkel. Auch warum er sie ein paar Stunden später, gegen 7.30 Uhr, auf dem Leopoldsplatz in Pforzheim ohrfeigte, ihr Tritte verpasste und drohte, sie umzubringen, kam nicht zur Sprache.
Er bereue die Tat, beteuerte der Angeklagte, leider könne er sie nicht rückgängig machen. Er lebe mit der Verlobten wieder zusammen, man habe sich ausgesprochen, und er versuche seinen Alkoholkonsum zu kontrollieren. Er bat um ein „mildes Urteil“.
Was er auch bekam. Trotz einschlägiger Vorstrafe und Bewährungsbruchs bekam er eine fünfmonatige Freiheitsstrafe, die nochmals, „aber letztmalig“, wie Richter Stemler und Staatsanwalt Tobias Ihle unmissverständlich deutlich machten, zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem hat er eine Geldauflage von 1000 Euro zu bezahlen, die er in Raten „abstottern“ kann. Seine Verlobte, als Zeugin geladen, verweigerte die Aussage.
Wie sich in der Verhandlung herausstellte, hat der Angeklagte eine feste Arbeitsstelle und ein stabiles soziales Umfeld. Das alles, wie auch sein rückhaltloses Geständnis, sprachen für ihn. So beantragte Staatsanwalt Ihle, trotz einschlägiger Vorstrafe, eine nochmalige Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldauflage von 1600 Euro. Verteidigerin Jasmin Wanka-Bachmeyer fand fünf Monate Bewährungsstrafe ausreichend und bat, angesichts der knappen finanziellen Mittel ihres Mandanten, von einer Geldauflage abzusehen.
Denn der Angeklagte hat eine 15-jährige Tochter, für die er aufkommen muss, und zahlt auch noch eine zuvor verhängte Geldbuße ab. Bei der Bewährungsstrafe folgte der Richter der Verteidigung, wollte indes von einer Geldbuße als ständige Erinnerung nicht absehen. Er milderte sie jedoch auf 1000 Euro ab. Zur Seite gestellt wird dem Mann während der Bewährungszeit ein Bewährungshelfer.
