Bei Kelterner Straßenfest: Tiefer Schnitt in den Hals nach Schlägerei bleibt vor Gericht folgenlos
Enzkreis. Mit einem Freispruch endete am gestrigen Donnerstag der Prozess vor dem Amtsgericht wegen des blutigen Endes eines Straßenfestes in Keltern. Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung war ein 22 Jahre alter Azubi. Er hatte während einer ungleichen Rauferei seinem körperlich weit überlegenen Gegner eine Glasscherbe am Hals entlanggezogen. Eine 20 Zentimeter lange und vier Zentimeter tiefe Wunde war entstanden, die im Krankenhaus mit 70 Stichen genäht werden musste.
Eine Rettungssanitäterin hatte als Zeugin von einem „Blutbad“ gesprochen. Es sei Notwehr gewesen, beteuerte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag. Mehrere Zeugen erinnerten sich, dass der stark betrunkene Angeklagte an jenem 28. Juni vergangenen Jahres mit dem Rücken auf dem Boden lag, der 40-jährige muskulöse und 20 Zentimeter größere Geschädigte über ihm kniete und ihm immer wieder mit der Faust ins Gesicht schlug. Der Jüngere habe um Hilfe und nach der Polizei gerufen – umsonst.
Zeugen widersprechen sich
Aber wann und wie genau es zu dem Schnitt in den Hals kam, ob der Angeklagte eine Flasche zerschlagen, oder eine herumliegende Scherbe ergriffen hatte, konnte kein einziger der vielen Zeugen bei der Verhandlung vor Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik schlüssig aussagen. Vielfach widersprachen sich die Aussagen der Augenzeugen komplett, oft wichen deren Erinnerungen vor Gericht von denen ab, die sie bei der Polizei unmittelbar nach dem Vorfall angegeben hatten.
Der Geschädigte, der unschwer hätte bemerken können, dass der Angeklagte sehr betrunken war, ist mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraft. Ebenso der Angeklagte, der wegen einer anderen Körperverletzung zur Tatzeit unter Bewährung stand. Beides Männer, die Anti-Aggressions-Trainings absolviert hatten. Was offenbar keine Früchte getragen habe, wie Richter Weik anmerkte.
Der forensische Sachverständige, Psychiater Michael Schulte, attestierte dem Angeklagten einen „schädlichen Gebrauch von Alkohol und Drogen“, was an der Grenze zur Abhängigkeit liege. Zur Tatzeit habe der junge Mann etwa 2,8 Promille aufgewiesen. Damit sei er höhergradig beeinträchtigt, seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Da er jetzt, eigenen Angaben zufolge keine Drogen mehr nehme und Alkohol nur in Maßen, konnte er ihm eine „eher günstige Zukunftsprognose“ stellen.
Einschlägige Vorstrafen
Staatsanwältin Annika Siry sah „die Anklage in weiten Teilen bestätigt“. Laut Zeugenaussagen habe keine Notwehr bestanden. Der Schlag mit der Flasche sei erst nach der Rauferei erfolgt. Sie beantragte, auch wegen der einschlägigen Vorstrafen, eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.
Für Verteidiger Jürgen Just war die „alles entscheidende Frage: Was ist tatsächlich geschehen in der Nacht?“ Man wisse es nicht. Tatsache aber sei: Sein Mandant sei körperlich unterlegen gewesen, habe um Hilfe gerufen, und als keine kam, habe er neben sich gegriffen. Dabei habe er etwas Gläsernes erwischt und zugeschlagen. Richtig gesehen habe niemand etwas. Er plädierte auf Freispruch.
Dem folgte das Gericht auch nach knapp zweistündiger Beratungszeit. Der konkrete Tathergang könne nicht sicher festgestellt werden. Es gebe kaum übereinstimmende Zeugenaussagen, objektive Beweise fehlten, ein schlüssiges Bild habe sich nicht ergeben, begründete Richter Weik das Urteil.
