Bewährung für Baulöwen: Ehepaar aus dem Enzkreis wegen Betrugs verurteilt
Pforzheim/Keltern. Gerade noch mit einem blauen Auge davongekommen ist ein Bauunternehmer-Ehepaar aus dem westlichen Enzkreis: Der 53-jährige Mann wurde am Dienstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Pforzheim, in der Außenstelle Keltern-Dietlingen, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Seine 56-jährige Frau erhielt eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten – ebenfalls zur Bewährung, ausgesetzt auf eine jeweilige Bewährungszeit von zwei Jahren.
Das Ehepaar, das unter Vorsitz von Richter Oliver Weik in zehn Betrugsfällen und 16 versuchten Fällen – darunter auch gewerblicher Betrug – verurteilt wurde, muss ebenso für den Schaden von rund 175.000 Euro aufkommen. Diesen kann die Staatsanwaltschaft 30 Jahre einfordern. Ursprünglich war Staatsanwältin Christine Roschinski von einem möglichen Gesamtschaden in Höhe von rund 450.000 Euro ausgegangen. Doch so manche Anklage zerbröselte am zweiten Verhandlungstag, wurde eingestellt und nicht weiterverfolgt, etwa die Entnahme aus der Insolvenzmasse.
Fest steht: Vor allem Bauherren waren die Leidtragenden, die teilweise hohe Abschlagszahlungen hinblätterten – manche erhielten für ihr Geld keine Leistung, andere nur teilweise – schuldig blieb man der Bauherrschaft trotz des bezahlten Geldes, beispielsweise die Abdichtung, wie der Bauunternehmer zugab.
Doch nicht nur Häuschenbauer blickten ins Leere, auch bei Handwerkern kamen nicht alle Zahlungen von Bauherren an. Krankenkassenbeiträge von Mitarbeitern wurden in der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens nicht abgeführt und eine Versicherung für Bürgschaften über die wirtschaftliche Misere nicht informiert. Beides gab die Verurteilte zu, die als Inhaberin des Geschäfts zwar auf dem Papier stand, aber nur im Büro mitarbeitete. Der Kopf der Firma war ihr Mann.
„Man versuchte, finanzielle Löcher zu stopfen und riss andere dafür auf“, waren sich Richter und Staatsanwaltschaft einig. Denn das wirtschaftliche Aus hatte sich seit Längerem angedeutet. Anfang 2015 meldete die Baufirma schließlich Insolvenz an. Doch dies lag nicht am aufwendigen Lebensstil des Paares, wie die Aussage des Mitarbeiters des Insolvenzverwalters bestätigte, sondern war falschen Kalkulationen geschuldet.
Das Ehepaar, das Reue zeigte, geständig war, kämpfte während der Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigern, die sich größtenteils Staatsanwältin Roschinski anschlossen, mit den Tränen.
Nach dem Urteil, das sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft anschloss, fielen sechs Jahre Ungewissheit von den Verurteilten ab, die in jener Zeit auch mit fragwürdigen Machenschaften eines Detektivs zu tun hatten, der sie in den Medien öffentlich bloßstellte.
Positiv wirkte sich auf das Urteil aus, dass der Mann, ein gelernter Zimmermann, sich während des Prozesses immer wieder für sein Verhalten entschuldigte. Sorge bereitet der Staatsanwältin allerdings, dass der staatlich geprüfte Bautechniker nach zwei Insolvenzen erneut ein eigenes Bauunternehmen führt.
