Pläne für Engelsbrander Windpark liegen auf Eis
Engelsbrand/Enzkreis. Wie beim Windpark „Langenbrander Höhe/Hirschgarten“ wird es auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Windpark „Am Sauberg“ in Engelsbrand vorerst keine Entscheidung geben, teilt das Landratsamt Enzkreis mit.

Die Behörde gibt damit den Anträgen der Gemeinde Engelsbrand und der Verwaltungsgemeinschaft Neuenbürg-Engelsbrand statt. Die Kommunen hatten im September die Zurückstellung der Entscheidung beantragt und dies damit begründet, dass das Verfahren des sogenannten „Teilflächennutzungsplans Windenergie“ Neuenbürg/Engelsbrand noch nicht abgeschlossen sei. Dies werde erschwert oder sogar unmöglich gemacht, wenn bereits vorher Windkraft-Anlagen genehmigt würden, zumal der aktuelle Entwurf des Teilflächennutzungsplans im Bereich des „Saubergs“ keine Konzentrationszone, also keine Fläche für die Windkraftnutzung mehr vorsehe.
Damit wird nun auch die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der juwi AG zurückgestellt, nachdem bereits das Verfahren „Langenbrander Höhe/ Hirschgarten“ in Schömberg-Langenbrand und Neuenbürg-Waldrennach ausgesetzt wurde. Dieser gemeindeübergreifende Windpark befindet sich, soweit er auf Gemarkung Waldrennach liegt, ebenfalls im Planbereich des Teilflächennutzungsplans. „Das Verfahren für den Teilflächennutzungsplan ist zwar von der Stadt Neuenbürg, die in diesem komplexen Planungsverfahren die Federführung innehat, ohne unangemessene Verzögerung vorangebracht worden, es ist aber erst beendet, wenn der Plan in endgültiger Fassung beschlossen ist und die notwendige Genehmigung der Baurechtsbehörde des Landratsames vorliegt“, erklärt der Erste Landesbeamte und Umweltdezernent Wolfgang Herz.
Gravierend geänderte Rahmenbedingungen wie beispielsweise der neue Windatlas des Umweltministeriums, der nun eine gemeindescharfe Wind-Potentialanalyse enthält, haben dazu geführt, dass die Teilflächennutzungsplanung für die Windkraftnutzung grundlegend überarbeitet werden musste. Das Landratsamt hat die Entscheidung über das juwi-Vorhaben für ein Jahr zurückgestellt. Werde das Verfahren jedoch früher abgeschlossen, gelte die Zurückstellung selbstverständlich nur bis dahin, sagt Herz.