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Pforzheim -  29.09.2026
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Schneller zum Erbnachweis: Wartezeiten am Nachlassgericht Pforzheim deutlich verkürzt

Pforzheim. Weniger Personal als im Landesschnitt, aber deutlich kürzere Bearbeitungszeiten: Das Nachlassgericht Pforzheim hat bei Erbnachweisen und Testamentseröffnungen Tempo gemacht. Dabei sind die Verfahren vor Ort häufig besonders aufwendig.

Frau schreibt ein Testament
Die Gründe für eine Verzögerung des Verfahrens sind vielfältig und liegen oft auch außerhalb der Verantwortung des Amtsgerichts. Eigenhändig verfasste Testamente sind zum Beispiel nicht selten ungenau. Foto: Christin Klose/picture alliance/dpa

Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es viel zu regeln: Rechnungen müssen bezahlt, Verträge gekündigt und Konten aufgelöst werden. Oft steht auch der Verkauf einer Immobilie an. Doch Erben haben nachzuweisen, dass sie dazu berechtigt sind. Beim Nachlassgericht Pforzheim müssen sie sich inzwischen deutlich kürzer gedulden als vor einem Jahr. Trotz einer vergleichsweise dünnen Personaldecke hat das Gericht seine Bearbeitungszeiten erheblich verkürzt.

So dauert es nur noch vier Monate, einen Erbnachweis zu erhalten, während es im zweiten Quartal des vergangenen Jahres 6,1 Monate waren. Auch zu Testamentseröffnungen kommt es früher. Zuletzt dauerte dies zweieinhalb Monate – nach 5,3 Monaten im zweiten Quartal 2025.

„Dieses Ergebnis ist nur dank der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen.“

Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichts Pforzheim

Denn Weik zufolge ist die Personaldecke in Pforzheim im Vergleich zum Landesschnitt dünner. Der Deckungsgrad – also das Verhältnis der eingehenden Verfahren zum vorhandenen Personal – liege bei den Rechtspflegern 14 Prozentpunkte und bei den Geschäftsstellen neun Prozentpunkte unter dem Landesschnitt. „Zusammengerechnet bedeutet das einen ganzen Mitarbeitenden weniger, als es sein müsste, um die durchschnittliche Personalausstattung zu erreichen“, sagt Weik.

Aufwendige Ermittlungen

Ihm zufolge erledigte ein Mitarbeiter im gehobenen Dienst im Erhebungsjahr 396 Verfahren über Erbnachweise (Landesschnitt: 285) und 533 Testamentseröffnungen (Landesschnitt: 473). Zu berücksichtigen sei zudem, dass die Verfahren in Pforzheim häufig aufwendiger seien als bei anderen Nachlassgerichten. Weik begründet dies damit, dass aufgrund des hohen Bevölkerungsanteils mit Migrationshintergrund in mehr Fällen ausländisches Recht anzuwenden sei, ausländische Urkunden angefordert oder Dolmetscher hinzugezogen werden müssten. Auch Erbenermittlungen im Ausland seien extrem zeitaufwendig und manchmal sogar unmöglich.

Bei den Testamentseröffnungen liegt Pforzheim unter dem baden-württembergischen Durchschnitt von 2,9 Monaten, bei Erbscheinsanträgen über dem Landesschnitt von 3,3 Monaten. Allerdings macht Weik darauf aufmerksam, dass die Dauer in vielen Fällen auch von Umständen abhängt, die nicht im Verantwortungsbereich des Amtsgerichts liegen. So kann eine Testamentseröffnung erst beginnen, wenn dem Gericht die Sterbefallmitteilung des Standesamtes und die Auskunft des Zentralen Testamentsregisters vorliegen. Laut Weik werden Sterbefallmitteilungen jedoch teilweise gesammelt und erst einige Wochen nach dem Todesfall an das Nachlassgericht übermittelt.

Weitere Verzögerungen

Weitere Verzögerungen können entstehen, wenn Unterlagen übersetzt, Dolmetscher hinzugezogen oder Akten anderer Gerichte herangezogen werden müssen. Das betrifft Verstorbene, die nach dem Tod ihres Ehepartners umgezogen sind. Auch eine bei einem anderen Nachlassgericht verwahrte Verfügung von Todes wegen muss zunächst nach Pforzheim übermittelt werden.

„Und eigenhändig verfasste Testamente sind nicht selten ungenau oder beinhalten veraltete Angaben zu Erben.“

Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichts Pforzheim

Bei der Bearbeitung von Erbscheinsanträgen gebe es zudem immer wieder Fälle, die mehr Zeit in Anspruch nehmen – zum Beispiel wegen fehlender Urkunden, fehlenden Kontakts zur Verwandtschaft, zeitaufwendiger Erbenermittlungen im Bundesgebiet oder einer großen Zahl von Beteiligten in Großfamilien.

Zusammenarbeit gefordert

Für Erben können sich bei einem fehlenden Erbnachweis erhebliche Probleme ergeben: So haben sie beispielsweise keinen Zugriff auf Konten und können Rechnungen nicht begleichen. Immobilien können nicht veräußert und Verträge häufig nicht gekündigt werden. Aus diesem Grund rät Weik dringend zu einer Vorsorgevollmacht. Um das Verfahren zu beschleunigen, empfiehlt der Amtsgerichtsdirektor Miterben zudem, möglichst gut zusammenzuarbeiten und umfassende Kenntnisse über die eigenen Verwandtschaftsverhältnisse zu haben. Bei gesetzlicher Erbfolge sollten sie außerdem im Besitz der erforderlichen Geburts- und Heiratsurkunden sein und diese vorlegen können, so dass die Dokumente nicht erst beschafft werden müssen.